01.03.2026 – Informationen Februar 2026
Liebe Genossinnen und Genossen,
seit der Informationsveranstaltung vor einigen Wochen haben mehrere Besprechungen am vorgesehenen Grundstück für das Heizhaus stattgefunden.
In der kommenden Woche sollen die Unterlagen für den Antrag auf Bauvorbescheid bei der Gemeinde eingehen und anschließend an das Landratsamt weitergeleitet werden. Wir setzen uns dafür ein, dass der Antrag zügig bearbeitet wird. Wie viele Wochen das Verfahren in Anspruch nehmen wird, können wir derzeit jedoch noch nicht abschätzen.
Um uns teilweise – bis zu maximal 25 % – von der Preisentwicklung bei Hackschnitzeln unabhängiger zu machen, planen wir, ergänzend Solarthermie in die Energieerzeugung einzubinden. Nach aktuellem Baurecht ist dies auf dem vorgesehenen Grundstück jedoch noch nicht zulässig. Da die Gemeinde die Bauleitplanung in diesem Bereich ohnehin überarbeiten muss, wird eine Anpassung voraussichtlich erst in zwei bis drei Jahren möglich sein. Erst danach können wir dieses Vorhaben weiterverfolgen.
Die Reform des sogenannten „Heizungsgesetzes“ wird unseren Förderantrag bei der KfW aller Voraussicht nach nicht negativ beeinflussen, da wir die Antragstellung vor Inkrafttreten der neuen Regelungen vornehmen werden.
Soweit der aktuelle Stand. Weitere Informationen folgen bis Ende März.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand und Aufsichtsrat
Nahwärme Wicklesgreuth eG i. G.
